Parallel zum “Heizungsgesetz” hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Anfang 2024 ein attraktiveres Förderprogramm zum Austausch alter Heizungen eingeführt: Bis zu 70 Prozent Zuschuss bekommen Hauseigentümerinnen und -eigentümer vom Staat, wenn sie ein neues, klimafreundliches Heizsystem einbauen lassen.
Viele Häuser verbrauchen derzeit aufgrund veralteter Heizungstechnik unnötig viel Energie. Abhilfe kann eine Heizungssanierung schaffen. Diese leistet einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz und wird darüber hinaus vom Staat mit Fördermitteln bezuschusst. Das im Januar 2024 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als “Heizungsgesetz” bekannt, verpflichtet Hauseigentümerinnen – und -eigentümer beim Einbau einer neuen Heizung im Neubau dazu, mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen. Wer in einem Bestandsgebäude eine neue Heizung einbauen lässt, erhält nur dann eine Förderung, wenn diese klimaschonend Wärme erzeugt.
Gefördert wird der Umstieg auf klimafreundliche Wärmeerzeuger durch die “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen” (BEG EM). Bis zu 70 Prozent Förderzuschuss erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer beim Einbau von Wärmepumpe-, Biomasse-, Hybrid- und Wasserstoff-Heizsystemen. Bei der KfW läuft die BEG EM-Heizungsförderung unter der Programmnummer 458 mit dem Titel “Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss)”. Diese kann genutzt werden, wenn das alte Heizsystem mindestens fünf Jahre alt ist.
Diese Leistungen deckt die KfW-Heizungsförderung ab
Die KfW-Heizungsförderung wird in Form von Investitionszuschüssen ausgezahlt. Neben einer Grundförderung gibt es weitere Boni, die bis zu einem Förderhöchstsatz von 70 Prozent kombiniert werden können. Wichtig ist, dass die technischen Anforderungen eingehalten werden, die in der BEG EM-Richtlinie sowie im KfW-Merkblatt zur Heizungsförderung festgelegt sind. Folgende Leistungen sind abrufbar:
- Grundförderung: 30 Prozent für alle im GEG 2024 gelisteten erneuerbaren Heizsysteme
- Effizienz-Bonus: 5 Prozent für bestimmte Wärmepumpen
- Emissionsminderungszuschlag für staubarme Biomasseheizungen (Grenzwert: 2,5 mg/m3): pauschal 2.500 Euro
- Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer: 20 Prozent bis Ende 2028; danach sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent
Deshalb lohnt es sich
Je nachdem, welches Heizsystem installiert und welche Boni genutzt werden, kann der Förderzuschuss für eine neue Heizung unterschiedlich hoch ausfallen. Die Gesamtkosten sind allerdings gedeckelt: Bei einem Einfamilienhaus sind die förderfähigen Ausgaben auf maximal 30.000 Euro beschränkt. Das heißt, es sind maximal 21.000 Euro Förderzuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung erhältlich. Bei Mehrfamilienhäusern ist die Anzahl der Wohneinheiten entscheidend: Für die erste Wohneinheit gibt es 30.000 Euro, für die zweite bis sechste je 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit je 8.000 Euro.
Neben neuen Heizsystemen werden weitere notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert, wie zum Beispiel der Einbau von neuen Heizkörpern oder Thermostatventilen. Voraussetzung ist, dass der förderfähige Kostenhöchstbetrag eingehalten wird.
Das ist bei der Antragstellung zu beachten
Um die KfW-Förderung zu erhalten, muss ein Heizungsfachbetrieb oder ein Energie-Effizienz-Experte beauftragt werden. Voraussetzung ist, dass dieser registriert ist. Erst wenn mit dem jeweiligen Fachunternehmen ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde, kann der Antrag online bei der KfW gestellt werden. Ab dem 1.9.2024 muss der Vertrag eine Klausel enthalten, die besagt, dass der Vertrag nur bei einer Förderzusage in Kraft tritt.
Sobald eine Zusage seitens der KfW vorliegt, kann die Heizungssanierung umgesetzt werden. Antragsstellende müssen alle notwendigen Nachweise spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens (Datum der letzten Rechnung) im Online-Kundenportal der KfW einreichen – sonst verfällt der Zuschuss.
Quelle: intelligent heizen (ots) – https://www.presseportal.de/pm/175917/5837220 (sw)