Die neue Grundsteuer-Erklärung
Was müssen Eigentümer jetzt wissen?
Die neue Grundsteuerberechnung sorgt im Augenblick für viel Aufregung in den Medien.
Wir möchten Ihnen hiermit ein wenig behilflich sein:
Was ist die Grundsteuer?
Eigentümer von Grundstücken müssen jährlich die Grundsteuer zahlen. Ihr liegt der Wert des Grundstücks beziehungsweise des Grundstücks und dessen Bebauung zugrunde. Erhoben wird die Steuer von den Kommunen.
Warum wird die Grundsteuer neu berechnet?
Aktuell kann die Grundsteuer für vergleichbare Grundstücke durch den Einheitswert sehr unterschiedlich ausfallen. Dies liegt am Alter der Einheitswerte (1964 bzw. 1935) und den unterschiedlichen Entwicklungen in West- und Ostdeutschland. Damit verstößt die alte Grundsteuer gegen das Gleichheitsprinzip aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes und gilt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 als verfassungswidrig.
Was ändert sich bei der Grundsteuer?
Im Rahmen des Grundsteuerreformgesetzes werden die Grundstücke neu bewertet. Die Berechnung ändert sich grundsätzlich nicht. Neu ist, dass dem Grundstückswert nicht mehr nur der Einheitswert, sondern unter anderem der Bodenrichtwert zugrunde liegt. Um künftig die unterschiedliche Besteuerung vergleichbarer Grundstücke zu vermeiden, wird die Bewertung künftig regelmäßig aktualisiert.
Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben?
Wer am 01. Januar 2022 Eigentümerin/Eigentümer eines Grundstücks, Haus oder Eigentumswohnung ist, muss eine Erklärung zur Feststellung des Grundstückwertes abgeben.
Wo und wie kann die Feststellungserklärung abgegeben werden?
Die Feststellungserklärung muss vom 01. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 digital bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Dies ist über das Online Finanzamt ELSTER (www.Elster.de) möglich. Hierfür benötigt man ein Benutzerkonto. Wenn man bereits ein Konto hat (z.B. für die Einkommensteuererklärung), kann dieses genutzt werden. Sofern noch kein Konto besteht, kann dieses bereits jetzt unter www.Elster.de beantragt werden.
Die Feststellungserklärung kann auch mit dem Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
Sind Daten vom Katasteramt oder Amtsgericht notwendig?
Ab Mai erhalten alle Eigentümerinnen/Eigentümer ein individuelles Informationsschreiben von der Finanzverwaltung NRW mit Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen und die für die Erstellung der Feststellungserklärung hilfreich sind.
Darüber hinaus steht Ihnen ab April eine Hotline bei Ihrem Finanzamt zur Verfügung und auf der Seite www.finanzverwaltung-nrw.de finden Sie weitere Informationen.
Welche Angaben müssen in der Erklärung gemacht werden?
Folgende Angaben werden abgefragt:
Steigt die Grundsteuer mit der Reform?
Die Grundsteuer ist individuell und hängt stark vom Hebesatz der Kommune ab. Sie kann steigen, aber auch sinken.
Ab wann muss die Grundsteuer nach neuem Recht gezahlt werden?
Die Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 01. Januar 2025 zu leisten.
Die neue Grundsteuerberechnung sorgt im Augenblick für viel Aufregung in den Medien. Wir möchten Ihnen hiermit ein wenig behilflich sein.
18.05.2022,
Rainer Elsmann Immobilien GmbH
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